Einkaufen
In der Swisttaler Tafel können Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), SGB II (Hartz IV, durch die ARGE), SGB XII (Grundsicherung, durch das Sozialamt) und kleiner Renten, die sich in der Höhe nach den Regelleistungen nicht wesentlich unterscheiden, einkaufen.
Wer Kunde werden will, bringt zum ersten Einkauf seinen entsprechenden Bescheid mit, und wird dann in die Kundenkartei aufgenommen, und kann dann bis zum Ablauf des Bescheides einkaufen. Eine Verlängerung erfolgt nach Vorlage des Folgebescheides. Ab 01.September 2022 kostet jeder Einkauf im Tafelladen 5,- €, jede Lieferung der Lebensmittel nach Hause 6,00 €.